Wirtschaftrecht Dortmund

 

Wir beraten Sie in allen Fragen des Unternehmensrechts, auch bei der Gründung einer eigenen oder Übernahme einer bereits vorhandenen Firma. Dies gilt bei sämtlichen Fragen einschließlich der Errichtung eines Gesellschaftsvertrags unter Berücksichtigung der angemessenen Rechtsform sowie bei Anmeldungen zu Registern.
Zum Unternehmensrecht gehören beispielsweise die rechtliche Beratung bei der Gründung von Gesellschaften (Wahl der geeigneten Rechtsform), individuelle Gestaltung der Gesellschaftsverträge (Stammkapital, Gesellschaftszweck, Wettbewerbsverbot etc.) und die individuelle Gestaltung der Geschäftsführerverträge. Wirtschaftsrecht Dortmund Wirtschaftsrecht Ruhrgebiet

Insbesondere für mittelständische Unternehmen biete ich die Möglichkeit, meine Dienstleistung als „externe Rechtsabteilung“ auf der Grundlage eines dauerhaften Beratungsverhältnisses in Anspruch zu nehmen. Dies gewährleistet eine umfassende rechtliche Betreuung bei gleichzeitiger Kostensenkung. Wirtschaftsrecht Bonn Wirtschaftsrecht Köln

 

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