Erhöhung Kindergeld ab 2017
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Das Unterhaltsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass sich der Unterhalt begehrende Ehegatte unter Einsatz aller zumutbaren und möglichen Mittel nachhaltig bemühen muss, eine angemessene Tätigkeit zu finden. Dies hat der Unterhaltsberechtigte zu beweisen. Dabei […]
Der Aufschrei in der Fachwelt war groß, als der Gesetzgeber Anfang des Jahres das Unterhaltsrecht änderte. Die Regierung normierte die lange Ehedauer als eigenständigen Billigkeitsmaßstab für eine Befristung des Ehegattenunterhalts.
Der BGH bleibt dennoch bei seiner Rechtsprechung zu § 1578b BGB. Obwohl der Gesetzgeber die Norm vom Wortlaut her geändert hat, sehen die Karlsruher Richter offenbar keinen Grund, die Ehedauer als alleiniges Billigkeitskriterium bei der Begrenzung des Ehegattenunterhalts zu bewerten.
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