Aktuelles 2023

Unterhaltsrecht: Neue Unterhaltsleitlinien

Link: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/

» Ehegattenunterhalt: Jahrelange Untätigkeit kann sich rächen - BGH vom 21.09.2011 - Az. XII ZR 121/09

Montag, den 19. März 2012

Das Unterhaltsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass sich der Unterhalt begehrende Ehegatte unter Einsatz aller zumutbaren und möglichen Mittel nachhaltig bemühen muss, eine angemessene Tätigkeit zu finden. Dies hat der Unterhaltsberechtigte zu beweisen. Dabei […]

 

Neues zum Unterhalt

Der Aufschrei in der Fachwelt war groß, als der Gesetzgeber Anfang des Jahres das Unterhaltsrecht änderte. Die Regierung normierte die lange Ehedauer als eigenständigen Billigkeitsmaßstab für eine Befristung des Ehegattenunterhalts.

 

BGH: Ehedauer allein kein Kriterium

Der BGH bleibt dennoch bei seiner Rechtsprechung zu § 1578b BGB. Obwohl der Gesetzgeber die Norm vom Wortlaut her geändert hat, sehen die Karlsruher Richter offenbar keinen Grund, die Ehedauer als alleiniges Billigkeitskriterium bei der Begrenzung des Ehegattenunterhalts zu bewerten.

 

 

 

Alle Meldungen

Druckversion | Sitemap
Copyright Rechtsanwalt Thomas O. Günther

Anrufen

E-Mail